Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Desiree Schmidt
• Arbeitsvertrag
• Lohnzahlung
• Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung
• Abmahnung
• Zeugnis
ACHTUNG:
Eine Kündigung muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht angefochten werden.
Sofern Ihnen gekündigt wurde, sollten Sie daher sofort anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren, damit alle notwendigen Schritte zeitnah besprochen werden können.
Telefon: 0631 36226-22
Hier können Sie unsere Merkliste zur Vorbereitung des Besprechungstermins schon mal als PDF-Datei herunterladen: